Kroatisches Parlament, Zagreb

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Kroatisches Parlament

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Sabor (in wörtlicher Übersetzung 'Versammlung', sinngemäß 'Parlament, Landtag, Ständetag') heißt das aus einer Kammer bestehende Parlament Kroatiens.

Wahlrecht

Es hat nach der kroatischen Verfassung zwischen 100 und 160 auf vier Jahre gewählte Abgeordnete. (Die Zahl der Parlamentsmitglieder richtet sich nach der Bevölkerungsgröße und dem Proporz zur möglichst genauen Abbildung des Wählerwillens. Derzeit hat der Sabor 152 Abgeordnete.

Kroatien war 2003 in 10 Wahlbezirke eingeteilt, in denen nach Proporzsystem je 14 Abgeordnete gewählt wurden. Es gibt eine Fünf-Prozent-Hürde innerhalb der Wahlbezirke.

8 Sitze sind für Vertreter der nationalen Minderheiten reserviert. Angehörige der Minderheiten können entweder normal für eine der Mehrheitsparteien wählen oder alternativ dazu auf der jeweiligen Liste für Vertreter ihrer Minderheit. Die in Personenwahl ermittelten Sitze sind folgendermaßen verteilt: 3 für Serben, 1 für Italiener, 1 für Ungarn, 1 für Tschechen und Slowaken, 1 für Slowenen, Bosniaken, Montenegriner, Mazedonier und Albaner und 1 für sonstige Minderheiten (Deutsche und Österreicher, Ukrainer und Ruthenen, Rumänen, Russen, Türken, Juden, Roma, Polen...). Ironischerweise wird somit z. B. die jüdische Minderheit von einem revisionistisch gesinnten Deutschen vertreten.

Auch für Staatsbürger ohne dauernden Wohnsitz in Kroatien sind Parlamentssitze vorgesehen, deren genaue Anzahl von der Wahlbeteiligung in der "Diaspora" abhängt (maximal 14, meist 4 - 6). Dieser Wahlbezirk umfasst nicht nur Emigranten, sondern vor allem auch viele Kroaten in Bosnien und Herzegowina.

Zusammensetzung des Sabors seit 2003

Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ): 62
Sozialdemokraten (SDP): 34
Kroatische Volkspartei (HNS): 10
Kroatische Bauernpartei (HSS): 9
Kroatische Partei des Rechts (HSP): 8
Demokratische Sammlung Istriens (IDS): 4
Liberaldemokraten: 3
Kroatische Pensionistenpartei (HSU): 3
vier weitere Keinparteien, zusammen: 7
Unabhängige Demokratische Serbische Partei (SDSS): 3
Minderheitenvertreter unterschiedlicher Herkunft: 5

Die 5-Prozent-Hürde gilt nur für die einzelnen Wahlkreise, außerdem kam es zu gemeinsamen Antritt von Wahlkoalitionen.

Die nächsten Wahlen wären turnusgemäß im Jahr 2007. Parlamentspräsident ist Vladimir Šeks.

Historisches

Ständischer Sabor bis 1848

Die Anfänge der kroatischen Ständeversammlung, aus der der heutige Sabor hervorgegangen ist, liegen im Mittelalter. Obwohl Kroatien 1102 Teil der ungarischen Stephanskrone geworden war, fanden häufig separate Versammlungen des kroatischen Adels statt. Außer dem Adel war noch die Kirche im Sabor vertreten. Jeder ungarische König ließ kurz nach seinem Regierungsantritt auch einen Sabor einberufen, auf dem ihm die kroatischen Stände huldigten. 1527 wählte der kroatische Landtag von Cetin den Habsburger Ferdinand I. unabhängig von den Ungarn zum König von Kroatien.

Durch die kroatischen Gebietsverluste im 15. und 16. Jahrhundet (Dalmatien an Venedig, andere Gebiete an die Türken) schränkte sich das Gebiet,
aus dem der Adel zum Landtag kam, immer mehr ein. Hinzu kam, dass der Adel Slawoniens sich nach 1526 von Kroatien trennte und an den ungarischen Gegenkönig Johann Zapolya anschloss. Deshalb wurden dort bis zur türkischen Eroberung eigene Landtage abgehalten. Nach der Rückeroberung Slawoniens durch die österreichischen Armeen 1699 wurde Slawonien in Gespanschaften organisiert, die zunächst nur im ungarischen, nicht aber im kroatischen Landtag vertreten waren. Später erhielten sie auch eine Vertretung im kroatischen Landtag, ohne jedoch die direkte Vertretung im ungarischen zu verlieren, so dass ihr Status zwischen Ungarn und Kroatien umstritten blieb. Auch die österreichische Militärgrenze war dem Zugriff der adeligen kroatischen Landesversammlung entzogen. Der kroatische Landtag entsandte nach alter Tradition einige stimmberechtigte Gesandte zum ungarischen Reichstag.

1848 bis 1918

1848 hat der kroatische Sabor eine wichtige Rolle in der Revolution gespielt. Vorübergehend konnten sich Land und Parlament von der ungarischen Vorherrschaft lösen. Die Ständeversammlung wurde schrittweise in ein modernes Wahlparlament umgewandelt, wobei bis zum Ende der Österreichisch-Ungarischen Monarchie kein wirklich demokratisches Wahlgesetz galt. Seit 1849 war der Sabor wieder für Slawonien, seit 1881 auch für die Gebiete der aufgelösten Militärgrenze zuständig.

Durch den österreichisch-ungarischen Ausgleich (1867) und den ergänzenden ungarisch-kroatischen Ausgleich (1868) waren die Kompetenzen des kroatischen Parlaments allerdings sehr begrenzt. Die Wahlen von 1868 bis zum Ende der österreichisch-ungarischen Monarchie wurden nach einem äußerst restriktiven Zensuswahlrecht abgehalten, das die Mehrheit der Bevölkerung von der Wahl ausschloss. Zudem fanden die Wahlen offen statt, und die Wähler waren massiven Wahlbeeinflussungen durch die staatlichen Verwaltungsbehörden ausgesetzt. Der Banus als Oberhaupt der Exekutive in Kroatien-Slawonien war in erster Linie der Krone und der ungarischen Regierung, nicht dem Sabor verantwortlich.

Dalmatien, das zur österreichischen Reichshälfte gehörte, hatte 1861-1918 seinen eigenen Landtag.

1918 bis 1990

Im Herbst 1918 beschloss der letzte nach altem Recht gewählte Sabor, seine Befugnisse dem Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben der Habsburgermonarchie zu übertragen, der wiederum den Zusammenschluss mit Serbien zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen beschloss, dem späteren Jugoslawien.

In der Folge wurde die Wiedereinberufung eines vom gesamtjugoslawischen Parlament getrennten kroatischen Sabor eine zentrale Forderung der kroatischen Oppositionsparteien. So forderte die Kroatische Bauernpartei unter Stjepan Radić im Frühjahr 1919 vergeblich, dass - analog zur Ratifizierung der staatlichen Vereinigung durch das serbische Parlament - auch der Sabor noch einmal einberufen werden müsse, um über die Ratifizierung der Vereinigung zu beraten. Die in den Wahlen zur Verfassungsgebenden Versammlung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen gewählten Abgeordenten der Kroatischen Bauernpartei konstituierten sich aus Protest gegen die eingeschränkten Kompetenzen der Verfassungsgebenden Versammlung und die Nichtanerkennung eines separaten Selbstbestimungsrechtes für Kroatien als separates kroatisches Paralament und erarbeiteten eine Verfassung einer Bauernrepublik Kroatien, die freilich angesichts der realen Machtverhältnisse bloßes Papier blieb.

Im Abkommen zwischen dem jugoslawischen Ministerpräsidenten Cvetković und dem Vorsitzenden der Kroatische Bauernpartei, Maček, von 1939, durch das eine autonome Banovina Kroatien innerhalb Jugoslawiens geschaffen wurde, war parallel zur Neuwahl des jugoslawischen Parlamentes auch die Wahl eines kroatischen Sabor vorgesehen. Aufgrund der deutschen Überfallles auf Jugoslawien 1941 kam es dazu jedoch nicht mehr.

Die Ustascha, die 1941 unter deutsch-italienischer Besatzung den Unabhängigen Staat Kroatien errichteten, versuchten im Jahre 1942 ihre Herrschaft durch die Einberufung eines Sabor aus ehemaligen Mitgliedern des Sabor von 1918, kroatischen Mitgliederen des jugoslawischen Parlamentes und anderen, von ihnen eigenmächtig ausgewählten Personen zu legitimieren. Dieser Sabor wurde jedoch bald suspendiert und nicht wieder einberufen, da es im nach dem Führerprinzip organisierten Unabhängigen Staat Kroatien für ein Parlament keine Funktion gab.

In der Volksrepublik Kroatien bzw. Sozialistischen Republik Kroatien 1945 bis 1990 war der Sabor das Republikparlament, in dem die Vertretung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen institutionell verankert war, zu dem jedoch keine Wahlen nach einem Mehrparteienystem stattfanden.

Die ersten Wahlen zum Sabor nach Mehrparteiensystem fanden im Jahre 1990 statt. Der damals neugewählte Sabor verabschiedete Ende 1990 eine neue Verfassung und erklärte 1991 die Unabhängigkeit Kroatiens von Jugoslawien.

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